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Aufnahme

Voraussetzungen für die Aufnahme im stationären Hospiz sind:

  • Das Leiden an einer Erkrankung, die progredient verläuft und bereits weit fortgeschritten ist
  • Eine Heilung ist ausgeschlossen und eine palliativmedizinische/ palliativpflegerische Behandlung ist notwendig oder vom Betroffenen gewünscht
  • Die Lebenserwartung begrenzt sich auf Wochen oder wenige Monate
  • Eine Krankenhausbehandlung ist nicht erforderlich

Bei folgenden Krankheitsbildern kommt eine palliativmedizinische/palliativpflegerische Behandlung in Betracht:

  • Fortgeschrittene Krebserkrankung
  • Vollbild der Infektionskrankheit Aids
  • Erkrankung des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen
  • Endzustand einer chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung

Ferner ist Voraussetzung, dass eine ambulante Versorgung in der eigenen Häuslichkeit oder Familie, auch mit Unterstützung externer Anbieter wie z. B. Hausarzt, Pflegedienst, Hospizdienst, nicht mehr gewährleistet werden kann.

Die Notwendigkeit einer stationären Hospizversorgung liegt grundsätzlich nicht vor bei Patienten, die in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden. Hier ist durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherer gesondert zu prüfen, warum eine angemessene Versorgung in der Pflegeeinrichtung nicht mehr möglich ist.

Die Notwendigkeit der stationären Hospizversorgung nach den Absätzen 1 und 2 des § 39 a SGB V ist durch einen Vertragsarzt oder Krankenhausarzt schriftlich zu bestätigen.